Die Landesregierung Baden-Württembergs will den Anteil erneuerbarer Energien stark ausbauen. Im Prinzip ist das ein lobenswertes Ziel. Doch im konkreten Fall wird leider nicht immer Rücksicht auf Natur und Tierwelt genommen. Als besonders kritisch betrachten wir, dass das Land den Bau von Windparks im Wald freigegeben hat. Dies bedroht insbesondere über den Baumwipfeln jagende Fledermäuse, deren Verhalten erst in Ansätzen erforscht ist.
Dass Windenergieanlagen (WEA) insbesondere für Greifvögel und Fledermäuse eine tödliche Gefahr sein können, ist vielfach belegt. In jüngster Zeit häufen sich sogar Hinweise auf lokale Bestandsrückgänge durch WEA.
Eine geeignete Standortwahl und sorgfältig festgelegte Abschaltzeiten für die WEA sind deshalb das A und O. Bei einer Reihe geplanter Windparks in der Region haben wir als NABU-Gruppe öffentlich Position bezogen und auf Aufforderung der Behörden eine Stellungnahme abgegeben.
Gemeinsam mit anderen Naturschutzorganisationen haben wir uns schon frühzeitig in die Regionalplanung eingeschaltet:
Windpark Falkenberg (Bartholomä)
Am Falkenberg südlich der Kitzinghöfe sollen im Wald auf Gemarkung der Gemeinde Bartholomä drei Windkraftanlagen gebaut werden. Die Anlagen schließen gemeinsam mit dem viel größeren Windpark GP-04 im Süden die Fledermaus-Winterquartiere in der Falkenhöhle und der Geisterhöhle ein. Das im Auftrag des Projektierers erstellte Artenschutzgutachten weist aus unserer Sicht fachliche Mängel auf.
Hier unsere Stellungnahme:
Gegen die Ende 2015 erteilte Genehmigung haben wir (wie auch der BUND und der Landesnaturschutzverband) Widerspruch eingelegt. Da das Landratsamt jedoch Sofortvollzug angeordnet hat, haben die Rodungs- und Bauarbeiten trotzdem begonnen. Hier unsere Widerspruchsbegründung:
Windpark GP-04 (Lauterstein)
Direkt an den Falkenberg angrenzend wird im Kreis Göppingen derzeit ein Windpark mit 16 Anlagen errichtet. Obwohl das Gebiet größtenteils in einem artenarmen Wirtschaftswald liegt, sehen wir zumindest die Anlagen in der Nähe des Falkenbergs kritisch und haben in unserer Stellungnahme im Genehmigungsverfahren die Gründe auf Anfrage des Regierungspräsidiums Stuttgart dargelegt:
Den Forderungen wurde in der Genehmigung teilweise entsprochen - so wurden etwa die Abschaltzeiten zur Reduktion der Gefährdung für Fledermäuse erweitert. In anderen Punkten, etwa Nachuntersuchungen zu den Greifvogelvorkommen und -aktivitäten fanden wir kein Gehör.
Windparks Glockenäcker (Göggingen) und Büttenbuch (Eschach)
Der Ellwanger Projektierer WIND wollte ursprünglich zwei kleinere Windparks nahe Göggingen-Horn und bei Eschach bauen. Während das Gebiet Glockenäcker unmittelbar am Naturschutzgebiet Federbachstausee nicht mehr verfolgt wird, hat das RP Stuttgart den Windpark Büttenbuch per Anweisung an die untere Naturschutzbehörde genehmigt. Der NABU schätzt dieses überwiegend auf intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen gelegene Gebiet als weniger bedenklich ein. Trotzdem sind einige Fragen offen geblieben - vor allem wegen des aus unserer Sicht unzureichenden Artenschutzgutachtens. Der Windpark ist mittlerweile fertiggestelllt und hat den Betrieb aufgenommen. Eine weitere WEA ist beantragt.